Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten.
Dieser Satz meines Kollegen Abraham Lincoln gilt nicht nur im Gerichtsprozeß, er gilt ganz besonders vor dem Prozeß. Gehen Sie nicht erst dann zum Anwalt, wenn Sie verklagt werden (ganz ehrlich: überrascht wird man davon fast nie) oder gar selbst eine Forderung einklagen.
In den meisten Prozessen geht es um einen Vertrag: eine Seite ist der Meinung, die andere habe den Vertrag nicht richtig erfüllt. Solche Prozesse entscheiden sich meist mit der Vertragsformulierung. Wichtige Verträge sollten Sie deshalb nie ohne Anwalt abschließen. Warum das auch dann gilt, wenn Sie Ihrem Vertragspartner vertrauen, lesen Sie hier.
Sie sind selbst vernünftig und können deshalb selbst einen vernünftigen Vertrag formulieren? Schön für Sie. Aber noch etwas wollte uns Abraham Lincoln sagen: In eigener Sache ist man betriebsblind - das ist der Hauptgrund dafür, daß es Anwälte gibt.
Der Wert eines Anwalts liegt gerade darin, daß er einen anderen Blickwinkel hat als sein Mandant. Dazu muß er auf einem anderen Standpunkt stehen. Deshalb hat es auch keinen Sinn, mich von Ihrem Standpunkt zu überzeugen (da mihi factum, dabo tibi jus). Den Fall objektiv einschätzen kann nur, wer ihn von oben betrachtet, mit kühlem Verstand. Wenn ich also Ihre Gefühle nicht teile, dann liegt das in Ihrem Interesse. Es sind andere Dinge, die ich Ihnen biete.
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