Juristische Abkürzungen
Juristische Texte strotzen oft vor Abkürzungen, die man kennen muß, wenn man die Texte verstehen will. Hier finden Sie die wichtigsten Abkürzungen mit „Übersetzung", teilweise auch mit einer knappen Erläuterung. Nicht aufgeführt sind Abkürzungen, die allgemein üblich sind (wie etwa "vgl." für "vergleiche").
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Eines sollte man noch wissen: römische Ziffern nach der Angabe eines Paragraphen bezeichnen dessen Absätze, arabische Ziffern danach dann die Sätze dieses Absatzes. „§ 823 II 2" liest man also: „Paragraph 823 Absatz 2 Satz 2". Juristen sagen allerdings oft nur die Zahlen: „823-2-2".
A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
/ = ist natürlich keine Abkürzung, hat aber unter Juristen oft einen bestimmten Klang, nämlich in gerichtlichen oder behördlichen Aktenzeichen - "120/06" spricht man so: „120 aus 06". Der Grund ist, daß hinter dem Schrägstrich immer das Jahr des Eingangs einer Sache steht (davor die laufende Nummer, davor ein Kürzel für das Sachgebiet und davor die Nummer des Dezernats) 14 C 120/06 bezeichnet also die 120. Sache, die im Jahr 2006 bei dem 14. Dezernat für Zivilsachen angefallen ist
./. = ist ebenfalls keine Abkürzung, hat aber unter Juristen trotzdem einen bestimmten Klang: so schreibt man das Wort "gegen" in einem Rubrum (unüblich ist hingegen das im angelsächsichen Rechtsraum gebräuchliche vs.)
§ = so schreibt man „Paragraph" - wer „Par." schreibt, outet sich als unwissend
§§ = die Mehrzahl von §, also „Paragraphen"
A
a.A. = anderer Ansicht
a.a.O. = am angegebenen Ort (unter derselben Fundstelle wie zuvor)
a.E. = am Ende (einer Fundstelle)
a.F. = alte Fassung (einer geänderten Vorschrift)
a.l.i.c. = lat. actio libera in causa
AAK = Atemalkoholkonzentration, vgl. BAK
abl. = ablehnend (gegenüber einer zuvor zitierten Lehrmeinung)
Abs. = Absatz (eines Paragraphen)
abw. = abweichend (von einer zuvor zitierten Lehrmeinung)
AfA = Abschreibung für Abnutzung von Betriebsvermögen im Rahmen der (steuerlichen) Gewinnermittlung
AG = entweder Amtsgericht oder Aktiengesellschaft
Ag. = Antragsgegner (der Gegner des Antragstellers, i.d.R. also eine Behörde)
AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen (ein plurale tantum, deshalb ist "AGBs" falsch)
Alt. = Alternative (mit Nummer) in einem Satz, der ein „oder" enthält und zwei Fälle regelt
Anm. = Anmerkung
AnwBl = Anwaltsblatt, zitiert nach Jahr und Seite
AO = Abgabenordnung, in bestimmten Zusammenhängen auch (behördliche oder richterliche) „Anordnung", z.B. DurchsuchungsAO
ApG = ApoG
ApoG = Apothekengesetz
ArbG = Arbeitsgericht
arg. e = argumentum e
Art. = Artikel (mache Gesetze sind nicht in §§ unterteilt, sondern in Artikel, etwa das GG)
Ast. = Antragsteller
AT = Allgemeiner Teil (eines Gesetzes)
Ausf. = Ausfertigung (einer Urkunde)
Az. = Aktenzeichen (zur Aussprache von Aktenzeichen siehe hier)
B
b.b. = bereits benannt (steht für die Adresse eines Zeugen, die schon zuvor mitgeteilt wurde)
b.u.v. = beschlossen und verkündet (in gerichtlichen Protokollen)
BA = Blutalkohol (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite
BAG = Bundesarbeitsgericht
BAK = Blutalkoholkonzentration, vgl. AAK
BauR = Zeitschrift für das gesamte Baurecht, zitiert nach Jahr und Seite
BayObLG = Bayerisches Oberstes Landesgericht, ein bayerisches Unikum
BB = Der Betriebsberater (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite
begl. A. = beglaubigte Ablichtung („Abschrift") einer Urkunde
Beigel. = Beigeladener (den das Gericht an einem Rechtsstreit zwischen anderen beteiligt)
Bekl. = Beklagter
BerGer = Berufungsgericht (in Entscheidungen der übergeordneten Revisionsgerichte)
Berufungskl. = Berufungskläger (derjenige, der das erstinstanzliche Urteil mit der Berufung angegriffen hat - das kann durchaus der Beklagte sein)
Beschl. = Beschluß
Beschw. = Beschwerde
bestr. = bestritten
Bet. = Beteiligter
Betr. = Betroffener, so heißt der Angeklagte im Bußgeldverfahren
Bev. = Bevollmächtigter
Bez. = Bezeichnung
Bf. = Beschwerdeführer
BFH = Bundesfinanzhof
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch, in Kraft seit dem ersten Januar 1900 und seitdem weltweit bewundert, enthält u.a. Regeln über Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit, über das Zustandekommen, die Erfüllung und die Beendigung von Verträgen im Allgemeinen, ferner genaue Regeln für Bankgeschäfte, Dienstverträge (insbes. Arbeitsverträge), Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge (insbes. Bauverträge) Reiseverträge u.a.m., Regeln über Schadenersatz und Schmerzensgeld, über den Erwerb und die Belastung von Grundstücken und anderen Sachen, über Unterhaltsansprüche zwischen Verwandten und Ehegatten und über das Erbrecht...
BGBl = Bundesgesetzblatt, in dem der Bund seine Normen veröffentlicht, jährlich etwa 4.000 bis 5.000 Seiten
BGH = Bundesgerichtshof
BGHSt = Entscheidungssammlung des BGH in Strafsachen, zitiert nach Band und Seite
BGHZ = Entscheidungssammlung des BGH in Zivilsachen, zitiert nach Band und Seite
Bl. = Blatt, meist i.S.v. "Blattnummer", also Seitenzahl (in Akten)
BRAGO = Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Vorläufer des RVG
BRAK = Bundesrechtsanwaltskammer
BRAO = Bundesrechtsanwaltsordnung
BSG = Bundessozialgericht
BStBl = Bundessteuerblatt, in dem z.B. Gerichtsentscheidungen und Richtlinien zur Anwendung der Steuergesetze veröffentlicht werden
BT = Besonderer Teil (eines Gesetzes)
BT-Drucks. = Bundestagsdrucksache, zitiert nach Jahr und Seite
BtMG = Betäubungsmittelgesetz, wonach z.B. der spitzkegelige Kahlkopf verboten ist, ein Pilz, der im Oktober zu tausenden auf deutschen Viehweiden wächst, nicht hingegen der Fliegenpilz - berauschend wirken beide (kein Witz!)
BVerfG = Bundesverfassungsgericht
BVerfGE = Amtliche Entscheidungssammlung des BVerfG, zitiert nach Band und Seite
BVerwG = Bundesverwaltungsgericht
BVG = Bundesversorgungsgesetz, oft auch falsch für Bundesverwaltungsgericht (richtig BVerwG)
C
c.i.c. = lat. culpa in contrahendo
D
d.A. = der Akte (steht nach Blatt- oder Seitenzahlen, etwa: Bl. 10 d.A. = Blatt 10 der Akte)
DB = Der Betrieb (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite
ders. = derselbe (schon einmal Zitierte)
Dir = Direktion (Abteilung eines Polizeipräsidiums)
DNotZ = Deutsche Notar-Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite
DÖV = Die Öffentliche Verwaltung (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite
DR = Dienstregister - darin vermerkt ein Gerichtsvollzieher seine Aufträge und vergibt ein Aktenzeichen, die sog. „DR-Nummer"
DRiZ = Deutsche Richterzeitung, zitiert nach Jahr und Seite
DVO = Durchführungsverordnung (zu einem bestimmten Gesetz)
E
e.V. = eingetragener Verein oder Eidesstattliche Versicherung), siehe auch EV
EB = Empfangsbekenntnis (Quittung, die bei sog. Ehrenberufen eine Zustellung mit ZU entbehrlich macht)
Ef. = Einspruchsführer
Efin =Einspruchsführerin
EG = Einführungsgesetz, regelt den zeitlichen und manchmal auch den örtlichen Geltungsbereich eines Gesetzes, vgl. IPR
eG = eingetragene Genossenschaft
EGBGB = EG zum BGB
EGMR = Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EMA = Einwohnermeldeamt
EStG = Einkommensteuergesetz
EuGH = Europäischer Gerichtshof
EV = Eidesstattliche Versicherung (besonders die des Schuldners, daß er kein pfändbares Vermögen hat), siehe auch e.V.
F
f. = folgende, nach einem Paragraphen: dieser und der folgende Paragraph, ebenso bei Absatz- und Seitenzahlen
f.d.R.d.A. = für die Richtigkeit der Abschrift (vor der Unterschrift unter einem Protokoll)
f.d.R.d.Ü. = für die Richtigkeit der Übertragung (vom Diktatband)
ff. = fortfolgende, nach einem Paragraphen: dieser und die folgenden Paragraphen, ebenso bei Absatz- und Seitenzahlen
FA = entweder Finanzamt oder Fachanwalt
FamRZ = Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, zitiert nach Jahr und Seite
FeV = Fahrerlaubnisverordnung, eine VO zur Konkretisierung des StVG
FG = Finanzgericht
FGO = Finanzgerichtsordnung
Fn. = Fußnote, selten auch FN
G
GA = Gerichtsakte (meist zur Angabe einer Blatt- oder Seitenzahl)
GBR = Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (auch GbR), siehe auch OHG
GEMA = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
GemS = Gemeinsamer Senat (der obersten Bundesgerichte)
ges. = gesetzlich
GeSa = Gefangenensammelstelle
GeschO = Geschäftsordnung
GewO = Gewerbeordnung
GF = Geschäftsführer
GG = Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands
Ggs. = Gegensatz
GKG = Gerichtskostengesetz
GL = Gruppenleiter (Zusatz zum Dienstgrad, meist ein Hinweis auf besonderen Eifer und auf eine früher oder später drohende Beförderung)
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung (das weiß doch eigentlich jeder, oder?)
GmbHG = GmbH-Gesetz
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte
GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag (die Tätigkeit im Interesse eines anderen, sie begründet ein Rechtsverhältnis ohne vertragliche Einigung)
GRUR = Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite
GuV = Gewinn- und Verlust-Rechnung (Bestandteil des Jahresabschlusses)
GV = Gerichtsvollzieher, siehe auch OGV
GVBl = Gesetz- und Verordnungsblatt (eines Bundeslandes), vgl. BGBl
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Kern des deutschen Kartellrechts
GWG = Geringwertige Wirtschaftsgüter, die bei der (steuerlichen) Gewinnermittlung schon im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden dürfen
H
h.L. = herrschende Lehre (d.h. die Rspr. stützt nicht diese Meinung, anders als bei der h.M.)
h.M. = herrschende Meinung
Halbs. = Halbsatz (mit Nummer) in einem Absatz oder Paragraphen
HB = Haftbefehl
HGB = Handelsgesetzbuch
HR = Handelsregister
HV = Hauptverhandlung vor Gericht (der Kern und der Abschluß eines Strafprozesses)
I
i.d.F. = in der Fassung (bei geänderten Gesetzen - zur näheren Beschreibung folgt entweder das Datum oder das Änderungsgesetz)
i.e.S. = im engeren Sinne
i.S. = in Sachen (es folgt die Bezeichnung der Prozeßparteien, das sog. Rubrum)
i.S.d. = im Sinne des
i.S.v. = im Sinne von
i.V. = in Vertretung
i.V.m. = in Verbindung mit (steht zwischen zwei Normen)
i.w.S. = im weiteren Sinne
InsO = Insolvenzordnung, Nachfolger der Konkursordnung
IPR = Internationales Privatrecht (regelt bei grenzüberschreitenden Vorgängen, welche Rechtsordnung gelten soll, so z.B. das EGBGB)
J
JAA = Jugendarrestanstalt
JurBüro = Das juristische Büro (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite
JVA = Justizvollzugsanstalt
JZ = Juristen-Zeitung, zitiert nach Jahr und Seite
K
KFA = Kostenfestsetzungsantrag (Antrag auf Erlaß eines KFB)
KFB = Kostenfestsetzungsbeschluß (bestimmt die Höhe der Kosten, die der Prozeßsieger von seinem unterlegenen Gegner erstattet verlangen kann)
KG = entweder Kommanditgesellschaft oder Kammergericht (das Oberlandesgericht Berlins)
KG a.A. = Kommanditgesellschaft auf Aktien
KHK = Kriminalhauptkommissar
KK = Kriminalkommissar
Kl. = Kläger
KM = Kontrollmitteilung
KOB = Kontaktbereichsbeamter (bei der Polizei)
KOK = Kriminaloberkommissar
KSchG = Kündigungsschutzgesetz
KUG = Kunsturhebergesetz
KV = Kassenärztliche Vereinigung, selten auch Kaufvertrag oder Körperverletzung
KZV = Kassenzahnärztliche Vereinigung
L
LAG = Landesarbeitsgericht
lat. = Lateinisch, eine Sprache, in der sich Juristisches oft besonders treffend sagen läßt - deshalb gibt es viele noch heute unter Juristen gebrächliche lateinische Wendungen
lfd. Nr. = laufende Nummer, also eine Zahl aus einer Numerierung (sic!)
LG = Landgericht - anders als es die Medien mit konstanter Bosheit tun, sagt man übrigens "Landgericht Düsseldorf" und nicht "Düsseldorfer Landgericht"
lit. = lat. littera
LKA = Landeskriminalamt
LM = Nachschlagewerk des BGH in Zivilsachen, zitiert nach Gesetz und lfd. Nr.
LS = Leitsatz (einer Gerichtsentscheidung)
LSG = Landessozialgericht
Ltd. = Limited Company (eine GmbH nach angelsächsischem Recht, die praktisch ohne Eigenkapital zulässig ist)
LVwVfG = Landesverwaltungsverfahrensgesetz (um solche Wörter beneidet uns das Ausland)
LZA = Lichtzeichenanlage (so nennt man bei der Polizei die Ampel)
M
m.w.N. = mit weiteren Nachweisen (für eine Lehrmeinung)
MB = Mahnbescheid, Vorstufe des VB
MDR = Monatsschrift für Deutsches Recht, zitiert nach Jahr und Seite
mj. = minderjährig
MPU = Medizinisch-psychologische Untersuchung (der berühmte "Idiotentest")
N
n.F. = neue Fassung (einer geänderten Vorschrift)
n.f.d.G. = nur für das Gericht (betrifft Urkunden, die man gemäß § 133 ZPO nur einfach und nicht doppelt bei Gericht einreicht, weil sie dem Gegner bereits vorliegen)
Nachw. = Nachweise (für eine Lehrmeinung)
NfA - Neu für Alt (bei der Schadenersatz-Berechnung der Vorteil, der dem Geschädigten dadurch erwächst, daß beschädigte Altteile mit Neuteilen ersetzt werden)
NJW = Neue Juristische Wochenschrift (die „Bildzeitung des Juristen"), zitiert nach Jahr und Seite
NJW-RR = Rechtsprechungsreport der NJW, zitiert nach Jahr und Seite
N.N. = lat. nomen nominandum
NStZ = Neue Zeitschrift für Strafrecht, zitiert nach Jahr und Seite
NVwZ = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, zitiert nach Jahr und Seite
NZV = Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, zitiert nach Jahr und Seite
O
OE = Offenbarungseid (veraltete Bezeichnung für die EV des Schuldners, daß er kein pfändbares Vermögen hat)
OGV = Obergerichtsvollzieher (hat keine weiteren Kompetenzen als der einfache GV)
OHG = Offene Handelsgesellschaft (auch oHG), eine GBR, die ein Handelsgewerbe betreibt
OLG = Oberlandesgericht
OLGZ = Entscheidungen der OLGe in Zivilsachen, zitiert nach Jahr und Seite
OStA = Oberstaatsanwalt
OVG = Oberverwaltungsgericht
OWiG = Ordnungswidrigkeitengesetz
P
p.a. = lat. per annum
Pebb§y (sprich: 'Pepsi') = Personalbedarfsberechnungssystem, ein bürokratisches Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs der Justiz
PfÜB = Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (erlaubt dem Vollstreckungsgläubiger und untersagt dem Vollstreckungsschuldner, Forderungen des Schuldners gegen einen bestimmten Dritten - den Drittschuldner - einzuziehen)
PFV = positive Forderungsverletzung, korrekte aber ungebräuchliche Bez. für PVV
PHK = Polizeihauptkommissar
PHM = Polizeihauptmeister
phon. = phonetisch (in Protokollen besagt dieser Zusatz, daß die richtige Schreibeweise unklar ist, weil nur nach Gehör geschrieben wurde)
PK = Polizeikommissar
PKH = Prozeßkostenhilfe, das frühere Armenrecht
PM = Polizeimeister (der niedrigste Dienstgrad)
POK = Polizeioberkommissar
POLAS = Polizei-Auskunfts-System (aus Krimis bekannt als "Fahndungscomputer")
Polpräs = Polizeipräsident
POM = Polizeiobermeister
POR = Polizeioberrat
pp. = lat. praemissis praemittendis
ppa. = lat. per procurationem
PR = Polizeirat (ein Dienstgrad)
PVV = Positive Vertragsverletzung (die Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten)
PZU = Postzustellungsurkunde, vgl. ZU
R
r+s = Recht und Schaden, zitiert nach Jahr und Seite
RA = Rechtsanwalt
RA'in = Rechtsanwältin
RAuN = Rechtsanwalt und Notar
Rdnr. = Randnummer (in juristischen Fachbüchern, besonders in Kommentaren)
ReNo = Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
RG = Reichsgericht (so hieß das höchste deutsche Gericht bis 1949)
RGSt = Entscheidungssammlung des Reichsgerichts in Strafsachen, zitiert nach Band und Seite
RGZ = Entscheidungssammlung des Reichsgerichts in Zivilsachen, zitiert nach Band und Seite
Ri = Richter (Proberichter, der niedrigste Dienstgrad)
Ri'in = Richterin
RiAG = Richter am Amtsgericht
RiLG = Richter am Landgericht
RiOLG = Richter am Oberlandesgericht
RL = Richtlinie
RPflG = Rechtspfleger, auch die Zeitschrift „Der deutsche Rechtspfleger", zitiert nach Jahr und Seite
RS = Rechtsschutz (-versicherung)
Rspr. = Rechtsprechung
RSV = Rechtsschutzversicherung
RV = Rentenversicherung
RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Rz. = Randziffer (in juristischen Fachbüchern, besonders in Kommentaren)
S
S. = entweder Satz (eines Paragraphen oder eines Absatzes in einem Paragraphen) oder Seite (seltener, statt dessen oft "Bl.")
SB = Selbstbehalt, die Eigenbeteiligung des Versicherten
SG = Sozialgericht
SGB = Sozialgesetzbuch, die dahinter stehende römische Zahl bezeichnet das Buch (i.S.v. Band)
sic = keine Abkürzung, sondern Latein
StA = Staatsanwalt oder auch Staatsanwaltschaft
StB = Steuerberater
std. Rspr. / st. Rspr. = ständige Rechtsprechung
StGB = Strafgesetzbuch
Stpfl. = Steuerpflichtiger
StPO = Strafprozeßordnung
str. = streitig
StVG = Straßenverkehrsgesetz
StVO = die wichtigste VO zur Konkretisierung des StVG, Straßenverkehrsordnung
StVZO = Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, eine weitere VO aufgrund des StVG
SV = entweder Sachverständiger oder „Sozialversicherung" (die aber natürlich keine Versicherung ist, sondern eine staatliche Umverteilung ohne Rücksicht auf das Prinzip von Leistung und Gegenleistung - wenn sich ein Versicherungsunternehmen mit einem derartigen „Angebot" an die Öffentlichkeit wagen würde, so würde sich dafür kein Kunde interessieren, sondern höchstens der Staatsanwalt)
T
TKÜ = Telekommunikationsüberwachung
TÜ = Telefonüberwachung
TV = Testamentsvollstrecker
Tz. = Teilziffer
U
U-Haft = Untersuchungshaft
UG = Unternehmergesellschaft, nur üblich mit dem Klammerzusatz "haftungsbeschränkt" und bezeichnet dann eine Unternehmensform, die der Volksmund als "Mini-GmbH" kennt: eine GmbH, bei der auf ein nennenswertes Stammkapital verzichtet wird
umstr. = umstritten
UrhG = Urheberrechtsgesetz
Urt. = Urteil
UStG = Umsatzsteuergesetz
UWG = Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Uz. = Unterzeichner
V
v. = versus
v.A.w. = von Amts wegen (d.h. aus eigenem Entschluß, Gegensatz: auf Antrag)
v.H. = vom Hundert (Amtsdeutsch für Prozent - kein Witz!)
v.u.g. = vorgelesen und genehmigt (in gerichtlichen Protokollen)
VA = Verwaltungsakt
VB = Vollstreckungsbescheid, die Frucht eines MBs (früher: Zahlungsbefehl)
VerfGH = Verfassungsgerichtshof
VersR = Versicherungsrecht (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite
Vertr. = Vertreter, seltener auch Vertrag
Vfg. = Verfügung
VG = Verwaltungsgericht
vGA = verdeckte Gewinnausschüttung
VGH = Verwaltungsgerichtshof
VO = Verordnung (Rechtsnorm im Rang unter dem Gesetz)
VOB = Verdingungsordnung für Bauleistungen (Standardbedingungen, die oft beim Bauvertrag vereinbart werden)
vollst. = vollstreckbar (Ausfertigung eines Urteils oder einer Urkunde)
Vors. = Vorsitzende(r)
VRi'inLG = Vorsitzende Richterin am Landgericht
VRi'inOLG = Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht
VRiLG = Vorsitzender Richter am Landgericht
VRiOLG = Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
VRS = Verkehrsrechts-Sammlung, zitiert nach Band und Seite
vs. = versus
VS = Versicherungsschein (das Herz jedes Versicherungsvertrages), seltener auch Verfassungsschutz oder Verschlußsache (eine Geheimhaltungsstufe)
VU = Versäumnisurteil, bei der Polizei auch: Verkehrsunfall
VV = Vergütungsverzeichnis (Gebührentabelle) zu einem Kostengesetz, insbes. zum RVG
VVaG = Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
VwGO = Verwaltungsgerichtsordnung
VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz
VZR = Verkehrszentralregister (die berühmte Flensburger Verkehrssünderkartei)
W
WEG = Wohnungseigentumsgesetz
WGG = Wegfall der Geschäftsgrundlage (ein Rechtsinstitut zur Anpassung von Verträgen an unvorhersehbare Umstände - sehr umstritten)
WiStG = Wirtschaftsstrafgesetz
WM = Wertpapiermitteilungen (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite
WRP = Wettbewerb in Recht und Praxis (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite
WuM = Wohnungswirtschaft und Mietrecht (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite
WV = Wiedervorlage (einer Akte)
Wz = Warenzeichen
Z
z.A. = zur Anstellung (Zusatz zum Dienstgrad bei Beamten auf Probe)
ZBR = Zurückbehaltungsrecht (Recht zur Verweigerung der Gegenleistung, solange der Vertragspartner nicht leistet)
ZfS = Zeitschrift für Schadensrecht, zitiert nach Jahr und Seite
ZGB = Zivilgesetzbuch (der DDR)
ZIP = Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, zitiert nach Jahr und Seite
ZMR = Zeitschrift für Miet- und Raumrecht, zitiert nach Jahr und Seite
z.N. = zum Nachteil (steht vor der Bezeichnung des Geschädigten im Rubrum eines Strafverfahrens)
ZPO = Zivilprozeßordnung
ZU = entweder Zustellungsurkunde (Bescheinigung für die Übergabe eines Schriftstücks, siehe auch PZU) oder (selten) Zahlungsunfähigkeit
zust. = entweder zustimmend (wenn sich eine zitierte Lehrmeinung der zuvor zitierten Meinung anschließt) oder (selten) zuständig
zutr. = zutreffend
ZV = Zwangsvollstreckung
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